Was ist Smart-eID?

Hinter dem griffigen Wort Smart-eID verbirgt sich eine erweiterte Funktion des elektronischen Personalausweises. Das Prinzip ist recht einfach: Der User kann via App auf seinem Smartphone seine Identität leichter nachweisen. Das entbindet ihn aber ausdrücklich nicht von der Mitführungspflicht. Den Personalausweis sollte man dennoch immer bei sich haben. Mit Smart-eID sind allerdings gängige Online-Ident-Verfahren deutlich einfacher und noch schneller erledigt. In einer mobilen und digitalen Welt ist Smart-eID deswegen eine Lösung mit Zukunft und bietet viele Vorteile. Dabei gilt es einige Fragen zu beantworten. Denn immerhin werden sensible Daten direkt auf dem Hauptspeicher des Smartphones gesichert, um sie bei Bedarf von dort abrufen zu können. Die Ansprüche seitens der Datenschützer, der Entwickler und der User an die Sicherheit des Verfahrens sind deswegen besonders hoch.

Aktueller Stand

14.01.2023
In der c‘t Ausgabe 03/2023 im Artikel „Virtuelle Identität – Der aktuelle Stand bei digitalen Ausweisen“ schreibt der Redakteur nun von einem Starttermin von frühestens Mitte 2023. Darüber hinaus teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit, dass es keine Pläne gibt, die Smart-eID zu einem Vor-Ort-Ausweis weiterzuentwickeln. Die c’t zitiert sie mit dem folgenden Satz: „Diese Funktion vollständig mit dem Smartphone durchzuführe, ist nicht Teil der mittelfristigen Planung.“

15.04.2022
Wie man in der neunten Ausgabe der Computerzeitschrift c’t vom 9.04.2022 lesen konnte, hat die Bundesregierung die Einführung des Personalausweises fürs Smartphone leider erneut verschoben. Einen konkreten Starttermin erfährt man leider nicht. Stattdessen soll die Smart eID laut den Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) „Mitte 2022“ starten. Das ist umso ärgerlicher, da die Technik eigentlich schon Ende 2020 den Bürgern zur Verfügung gestellt werden sollte. Es folgte die Verschiebung auf Juni 2021, dann auf Dezember 2021 und nun auf Mitte 2022. Man darf gespannt sein, ob die „technischen Herausforderungen“, die der BMI-Sprecher gegenüber c’t als Grund für die weitere Verschiebung, bis dahin gelöst sind. Weiterhin stehen darüber hinaus noch Tests und Abnahmen aus.

Wie funktioniert die Smart-eID?

Um die Smart-eID aktivieren zu können, muss erst einmal der elektronische Personalausweis aktiviert werden. Dies geschieht auf Wunsch bei der Ausstellung, kann aber auch nachträglich erledigt werden. Nach der erfolgreichen Aktivierung kann man sämtliche bereits aktivierte Ident-Verfahren nutzen. Das Smart-eID Verfahren kann aktuell nur stark eingeschränkt genutzt werden. Der Hintergrund sind mangelhafte IT-Infrastrukturen, sowie Fehler in der App. Das wird sich im Laufe der Zeit mit Sicherheit ändern. Durch die aktualisierte Gesetzgebung wurde den gängigen Sicherheitsstandards genügend Rechnung getragen, und jetzt geht es darum ein funktionierendes System umzusetzen. Nach der Aktivierung des elektronischen Personalausweises benötigt der User eine App. Diese soll im Google-Store, oder in anderen Stores zur Verfügung stehen. Die App verknüpft der User mit seinem ePersonalausweis. So verbindet er seine persönlichen Daten mit seinem Smartphone und kann diese zu jeder Zeit dort abrufen. Der Zugriff wird mit der Hilfe einer PIN gesichert, die vor der Bereitstellung der Daten im Rahmen des Ident-Verfahrens abschließend eingeben muss. Dadurch wird der Service aktiviert und die Identifizierung gegenüber Dienstleistern und Behörden kann erfolgreich durchgeführt werden. Aktuell steht die App leider noch nicht auf allen Smartphones zur Verfügung. Der Prozess zur erfolgreichen Umsetzung und zur Steigerung der Verfügbarkeit ist fortlaufend. Das bedeutet, dass immer mehr Smartphones in der Zukunft in der Lage sind, die Smart-eID auf ihrem System zu integrieren.

Was für Vorteile bietet die Smart-eID?

Immer mehr Menschen wollen ihre täglichen Geschäfte und Behördengänge im Internet durchführen. Da braucht es starke, aber auch leicht zugängliche Identifizierungsverfahren. Mit Smart-eID, und im Verbund mit dem Online-Personalausweis, haben Bürger die Option der schnellen und sicheren Identifikation über ihr eigenes Mobilfunkgerät. So können beispielsweise Behördengänge vollständig digital erledigt, und mit einer digitalen Unterschrift versehen abgeschlossen werden. Auch Kreditanträge, oder andere Rechtsgeschäfte lassen sich mit Smart-eID deutlich einfacher erledigen.

Die Zeiten des Wartens, des Stehens in einer langen Schlange und des Vergeudens von Zeit sind damit definitiv vorbei. Smart-eID soll Deutschland für die Zukunft fit machen und den digitalen Standort stärken. Das schon seit langem geplante Vorhaben wird nun sukzessive umgesetzt.

Wie und wo kann man die Smart-eID beantragen?

Um Smart-eID nutzen zu können benötigt man einen Online-Personalausweis. Dieser kann entweder bei Beantragung, oder im Nachhinein aktiviert werden. Im Zuge der Aktivierung muss ein Pin festgelegt werden, welche auch für das Smart-eID-Verfahren gilt. Anschließend kann die App im jeweiligen Store direkt heruntergeladen und auf dem Smartphone installiert werden.

Ob, und welches Smartphone derzeit Smart-eID unterstützt, wird über das BMI (Bundesministerium für Inneres) bekannt gegeben. Die Auswahl an verfügbaren Mobilgeräten ist derzeit noch stark eingeschränkt. Im Laufe der nächsten Monate wird es aber immer mehr verfügbare Endgeräte geben. Die Funktion soll dem Willen des Gesetzgebers durchaus erweitert werden. Allerdings ist noch nicht absehbar, dass die Pflicht zur Mitführung des normalen Personalausweises entfällt. Entsprechende Antragsformulare für den Online-Personalausweis gibt es bei jedem Bürgeramt, oder beim lokal zuständigen Einwohnermeldeamt.

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